Studien- und Prüfungsleistungen von anderen staatlichen Hochschulen werden auf Antrag angerechnet, sofern sich die erworbenen Kompetenzen nicht wesentlich von den anzurechnenden Kompetenzen unterscheiden.
Bei der Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachter Leistungen wird geprüft, ob die erworbenen Kompetenzen den anzurechnenden Kompetenzen gleichwertig sind.
Die Anrechnung ist nur solange möglich, wie die Prüfung, die aufgrund der Anrechnung erlassen werden soll, noch nicht angetreten wurde bzw. noch keine Note 5 wegen Überschreitens der Frist für das erstmalige Ablegen der Prüfung erteilt wurde.
Ablauf der Anerkennung
1. Sprechstunde des zuständigen PK-Vorsitzenden besuchen.
Offizielle Notenbescheinigung über die bisher erbrachten Leistungen (in Papierform) mitbringen.
In einfachen oder bereits bekannten Fällen ist eine Anerkennung sofort möglich.
2. Falls die Anrechenbarkeit unklar ist, wird Sie der zuständige PK-Vorsitzende an eine/n Fachdozentin/en verweisen.
Notenbescheinigung, Modulbeschreibungen, Anerkennungsblatt mitbringen.
Bei Leistungen außerhalb des Hochschulbereichs Studienarbeiten, Lehrunterlagen, Mitschriften mitnehmen.
Der/die Fachdozent/in entscheidet dann, ob eine Anerkennung möglich ist oder nicht; er/sie trägt dann die Note in das Anerkennungsblatt ein und unterschreibt.
3. Anerkennungsblatt in der Sprechstunde des PK-Vorsitzenden wieder persönlich abgeben.
Bitte beachten Sie: In der FK03 gibt es kein elektronisches Anrechnungsverfahren!